Fischereiordnung:

Angeln auf Lachs- und Regenbogenforelle, Goldforelle, Saibling, und Stör.

Kilo-Angeln: Für das Angeln wird keine Gebühr erhoben. Sie benötigen auf unserer Anlage keinen Angelschein, sollten aber Anglererfahrung und müssen eigenes Equipment mitbringen. Wir verleihen keine Angelgeräte. Alle gefangenen Fische dürfen ausschließlich in die von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Eimer verbracht werden. Die von Ihnen gefangenen Fische müssen selbstverständlich gekauft werden.

Wir bieten keine Tageskarten an.

1. Bei der Angelfischerei sind die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

2. Pro Angler sind zwei Ruten erlaubt. Ruten jegl. Art ohne Rolle sind nicht erlaubt. Auch Stippruten sind verboten.

3. Es darf mit Würmern, Maden, Mais, sowie Kunstköder gefischt werden. Lebende Köderfische sind verboten!                             Fliegenruten sind erlaubt.

4. Alle mitgeführten Angelgeräte müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

5. Der gefangene Fisch ist mittels einem Kescher (keine Schmetterlingsnetze) anzulanden,  sofort mit einem Schlag auf den     Kopf     zu betäuben und mit Herzstich oder Kiemenschnitt zu töten.

6. Das Zurücksetzen und lebendhältern der gefangenen Fische, gleich welcher Größe ist strikt  untersagt.

7. Das Behältnis zur Aufbewahrung der gefangenen Fische erhält jeder Angler von uns.

8. Das Verbringen der Fische in mitgebrachte Behältnisse ist strikt untersagt!

9. Vor verlassen der Anlage muss der gesamte Fang zur Waage gebracht und bezahlt werden.

10. Es besteht keine Fangbegrenzung.

11. Während der Angelns besteht die Möglichkeit den bisherigen Fang im Laden wiegen, ausnehmen  und kühl lagern                   lassen.

Mit dem Betreten des Forellenparks erkennen Sie unsere Fischerei- und Parkordnung an.

Beim Angeln ist es uns wichtig, dass wir die Natur und unsere Mitmenschen respektieren. Daher bitten wir unsere Gäste auf das Angeln (den Aufenthalt am See) mit nacktem Oberkörper zu verzichten. Dies fördert nicht nur ein angenehmes Ambiente am Wasser, sondern schützt auch vor Sonnenbränden und sorgt für ein besseres Miteinander.

„Petri Heil“

 

Forellenparkordnung:

 

1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

2. Mitgeführte Taschen und andere Behältnisse sind sowohl unaufgefordert, als auch nach  Aufforderung vorzuzeigen und zu öffnen.

3. Das Betreten des Forellenparks geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Für  eventuelle Personen- und oder Sachschäden übernimmt der Betreiber keine Haftung.

4. Jeder Fischdiebstahl wird zur Anzeige gebracht.

5. Das Graben nach Würmern ist verboten!

6. Bitte verlassen Sie Ihren Angelplatz sauber.

7. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Müll (insbesondere in die Gewässer) ist verboten!

8. Zum Schutz unserer hier lebenden Wildtiere ( Eisvogel, Wildente usw.) ist besonders darauf zu  achten, dass keine Angelschnüre, Blinker, Haken usw. am Angelplatz zurückbleiben. Leisten auch  Sie Ihren Beitrag zur Erhaltung unserer Anlage und benutzen Sie die bereitgestellten Mülleimer.

9. Die Entnahme von Pflanzen ist strengstens untersagt.

10. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Löcher in die Böschung graben. Als Spielplatz sind  die Angelplätze weder gedacht, noch gemacht.

11. Offenes Feuer jeglicher Art, Einweggrill sowie Gaskocher sind auf dem gesamten Gelände verboten!!

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