Schutzgebiet Enzsystem oberhalb Neuenbürg
Sie befinden sich in einem Schutzgebiet mit ständig kontrolliertem, gesunden Fischbestand. Das Schutzgebiet umfasst das gesamte Wassereinzugsgebiet der Enz oberhalb Neuenbürg. Zur Verhütung der Einschleppung von Krankheiten und in Ihrem eigenen Interesse (Vermeidung von Straftaten und Schadensersatz-Forderungen) beachten Sie folgende Regeln:
Satzfische (einschließlich Eier und Brut) sowie lebende Speisefische dürfen in die Gewässer dieses Schutzgebietes nur eingesetzt werden, wenn sie aus einem staatlich anerkannten, seuchenfreien Betrieb in diesem Schutzgebiet stammen. Die Herkunft der Fische ist auf jeden Fall durch eine amtliche Gesundheits- Bescheinigung nachzuweisen, die nach der EURichtlinie 91/67 EWG vorgeschriebene Form haben muss (sog. Transport- Bescheinigung).
Weder lebende noch tote Köder- Fische (einzige Ausnahme sind in Chemikalien konservierte Köder) dürfen in das Gebiet eingebracht werden.
Beim Fang und Kauf von Köder- Fischen im Gebiet berücksichtigen Sie die tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen.
Die Verschleppung von Krankheits-Erregern ist auch mit Geräten, Behältnissen und Stiefeln möglich. Netze, Kescher und Fischbehälter dürfen deshalb nur verwendet werden, wenn sie gründlich gereinigt, getrocknet und mit einem geeignetem Desinfektionsmittel entkeimt wurden. Entsprechend ist mit Gummistiefeln und Watthosen zu verfahren.
Bitte unterstützen Sie die Bemühungen zur Gesunderhaltung des Fischbestandes in diesem Schutzgebiet durch Ihre Mitwirkung. Unser Forellenparkteam wünscht Ihnen einen schönen Aufenthalt und natürlich
„Petri Heil“